beschließen

beschließen

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be|schlie|ßen [bə'ʃli:sn̩], beschloss, beschlossen <tr.; hat:
1. einen bestimmten Entschluss fassen:
sie beschlossen, doch schon früher abzureisen; die Vergrößerung des Betriebs beschließen; der Bundestag beschließt ein neues Gesetz; über die Steuergesetzgebung beschließen.
Syn.: den Beschluss fassen, sich entscheiden für, sich entschließen zu, sich vornehmen.
2. auf bestimmte Weise zu Ende führen; enden lassen:
eine Feier [mit einem Lied] beschließen.
Syn.: abschließen, beenden.

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be|schlie|ßen 〈V. tr. 220; hat
1. den Beschluss fassen, sich entscheiden, etwas zu tun, sich vornehmen, etwas zu tun
2. beenden, Schluss machen mit
● er beschloss, noch heute abzureisen; es ist noch nichts (endgültig) beschlossen; seine Tage, sein Leben in beschaulicher Ruhe \beschließen; ich möchte meinen Vortrag mit dem Wunsch \beschließen, dass ...; was habt ihr beschlossen?; es ist beschlossene Sache die Sache ist beschlossen

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be|schlie|ßen <st. V.; hat [mhd. beslieʒen, ahd. bislioʒan = zu-, ver-, einschließen; mhd. auch = beenden]:
1. [eigtl. = zum Schluss der Gedanken kommen]
a) [nach reiflicher Überlegung] einen bestimmten Entschluss fassen:
die Vergrößerung des Betriebes b.;
er beschloss, Medizin zu studieren;
das ist eine beschlossene Sache (das wird ausgeführt);
b) sich mit Stimmenmehrheit für etw. entscheiden; einen Mehrheitsbeschluss über etw. fassen:
der Bundestag beschließt ein neues Gesetz;
c) über etw. [beraten u.] abstimmen:
über die Strafgesetzgebung b.
2. beenden; enden lassen; an einem bestimmten Ort od. auf bestimmte Weise zu Ende führen:
eine Rede [mit den Worten …] b.;
die Feier mit einem Lied b.;
er hat sein Leben auf dem Lande beschlossen.

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be|schlie|ßen <st. V.; hat [mhd. beslieʒen, ahd. bislioʒan = zu-, ver-, einschließen; mhd. auch = beenden; 1: eigtl. = zum Schluss der Gedanken kommen]: 1. a) [nach reiflicher Überlegung] einen bestimmten Entschluss fassen: die Vergrößerung des Betriebes b.; er beschloss, Medizin zu studieren; Deine Mutter und ich ... haben beschlossen, uns zu trennen (Rolf Schneider, November 130); das ist eine beschlossene Sache (das wird ausgeführt); b) sich mit Stimmenmehrheit für etw. entscheiden; einen Mehrheitsbeschluss über etw. fassen: der Bundestag beschließt ein neues Gesetz; Der Bundestag hat am 7. April 1954 einstimmig beschlossen, die DDR nicht anzuerkennen (Dönhoff, Ära 110); Abweichungen von der Geschäftsordnung müssen mit zwei Dritteln Mehrheit beschlossen werden (Fraenkel, Staat 229); c) über etw. [beraten u.] abstimmen: über die Steuergesetzgebung b.; das über alle Gemeindeangelegenheiten beschließende Organ ist der Gemeinderat. 2. beenden; enden lassen; an einem bestimmten Ort od. auf bestimmte Weise zu Ende führen: eine Rede, einen Brief [mit den Worten ...] b.; die Feier mit einem Lied b.; er hat seine Tage, sein Leben als Rentner, auf dem Lande beschlossen; Da sitzen sie nun friedlich in Frau Duplays guter Stube und beschließen einen langen, arbeitsreichen Tag (Sieburg, Robespierre 56); dann hält er eine Ansprache auf den Kaiser, ... und er beschließt sie regelrecht mit: „Hipp, hipp, hurra!“ (Kempowski, Zeit 116).

Universal-Lexikon. 2012.

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